Sehr geehrte Damen und Herren,
auf folgender Seite benötigen wir Ihre Daten um Ihnen Ihr Impressum zu generieren.

Formular - Impressum
Hinweis: Websites, die ausschließlich "persönlichen oder familiären Zwecken" dienen, benötigen kein Impressum. Die Rechtsprechung ist jedoch zurückhaltend mit der Annahme rein privater Websites. Schon ein Werbebanner oder ein Affiliate-Link können genügen, um als "kommerziell" zu gelten. Unternehmenswebsites und Shops sind hingegen nie privat. Auch Blogs dienen wohl in den seltensten Fällen ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken und sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Den Vornamen bitte ausschreiben.
Den Nachnamen bitte ausschreiben.
(freiwillig) z. B. Fußpflegesalon Sonnenschein oder Mega-Webdesign Bei eingetragenen Kaufleuten sollte zudem der Inhaber mit vollen Namen zugefügt werden.
Sofern Sie über Umsatzsteuer-ID verfügen, geben Sie diese bitte im nachfolgenden Feld ein. Hinweis: Es gibt keine generelle Pflicht, eine USt.-ID zu beantragen. Wenn Sie aber eine USt.-ID haben, müssen Sie diese im Impressum angeben.
Verfügen Sie über eine Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID)? Hinweis: Die Wirtschafts-ID müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihnen diese Nummer von den Finanzbehörden zugewiesen wurde.
Journalistische Tätigkeit #1
Dazu zählen z.B. eine Website mit Newsbereich oder ein Blog zu tagesaktuellen Themen.
Wenn Sie auf Ihrer Website regelmäßig aktuelle Informationen veröffentlichen, dann geben Sie bitte an, welche Person für den Inhalt verantwortlich ist.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Beruf zu den reglementierten Berufen gehört und wählen Sie den entsprechenden Beruf aus der Liste aus.
Sofern Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedürfen, so geben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde an!
Hinweis auf EU-Streit­schlichtung
Als Unternehmen, das Geschäfte mit Endverbrauchern macht (egal ob Shops oder Dienstleister), sind Sie verpflichtet auf das Streitschlichtungsportal der EU hinzuweisen.
Nehmen Sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil? Hinweis: Es gibt keine allgemeine Pflicht zur Teilnahme an Verbraucherstreitschlichtungen, Sie müssen aber informieren, ob Sie teilnehmen oder nicht. Sofern Sie an Verbraucherstreitschlichtungen teilnehmen, ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de) für Sie zuständig.
Allgemeiner Disclaimer
Hier können Sie einen allgemeinen Haftungsausschluss für Ihre Seite hinzufügen.
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